Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verbraucher
§ 1 Anwendungsbereich
Unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auf alle Rechtsgeschäfte Anwendung, die Verbraucher mit uns (SIEGMETALL GmbH, Kalteiche-Ring 24-26, 35708 Haiger) als Anbieter/Verkäufer abschließen. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, §§ 13, 14 BGB. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer finden keine Anwendung.
Der mit uns einen Vertrag schließende Verbraucher wird im Folgenden auch „Kunde“ genannt. Alle zwischen unseren Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, unseren schriftlichen Angeboten sowie Auftragsbestätigungen.
Die Anwendung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen ist unabhängig von dem Ort und der Art des Vertragsschlusses, d.h. sie gelten insbesondere auch für ausschließlich über unsere Internetseite www.siegmetall.de oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel zustande gekommene Verträge. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von den Kunden verwendeter eigener Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprochen. Die AGB können vom Kunden abgespeichert und/oder ausgedruckt werden.
§ 2 Preisstellung, Zahlungsmodalitäten, Prospektangaben
Unsere Angebote in Werbeprospekten als auch auf unserer Internetseite www.siegmetall.de sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, es sei denn, diese Preise sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Alle von uns genannten Preise weisen ausdrücklich die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile aus. Etwaig entstehende Versandkosten werden separat berechnet. Unsere Kunden haben im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Wir bitten unsere Kunden, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurück zu senden.
Bei Abholung der Ware ist diese sofort fällig und zu bezahlen. Bei Versendung der Ware auf Rechnung sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Abschluss, Widerrufsrecht
Der Kunde kann insbesondere über unsere Internetseite www.siegmetall.de oder per Telefon eine rechtlich unverbindliche Anfrage abgeben. Die Anfragen des Kunden zur Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Wir unterbreiten den Kunden sodann ein verbindliches Angebot in Textform, in der Regel durch E-Mail, welches der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.
Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der EMails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
Kommt der Vertrag mit uns unter Nutzung der Medien Email, Fax, Telefon oder anderer Fernkommunikationsmittel zustande, steht unseren Kunden als Verbraucher grundsätzlich ein
Widerrufsrecht gemäß der unten stehenden Vorgaben „Widerrufsbelehrung für Verbraucher“ zu. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind dort in Absatz 1 geregelt.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot und Eigentumsvorbehalt
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben diese Gegenrechte des Kunden unberührt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
§ 5 Versendung der Ware
Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebene oder sonst vereinbarte Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
§ 6 Gewährleistung
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese Garantie ausdrücklich in unserem Angebot zu den jeweiligen Waren abgegeben wurde.
§ 7 Haftung
Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Verbraucher und in unseren Verbraucherinformationen. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite www.siegmetall.de und der dort angebotenen Dienstleistung.
§ 8 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit durch diese Rechtswahl der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden gewährte Schutz nicht entzogen wird (sog. Günstigkeitsprinzip).
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bedingung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bedingung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucherinformationen
1. Identität des Verkäufers:
SIEGMETALL GmbH
Kalteiche-Ring 24-26
35708 Haiger
Geschäftsführung: Oliver Bruch, Dominic Van den Bossche, Gauthier Declerq, Pieter Mortier
Telefon: +49 (0) 2773/7107-0
Telefax: +49 (0) 2773/7107-400
E-Mail: info@siegmetall.de
Handelsregister: Amtsgericht Wetzlar
Registernummer: HRB 6088
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 264884617
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
SIEGMETALL GmbH
Oliver Bruch
Kalteiche-Ring 24-26
35708 Haiger
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages über Fernkommunikationsmittel:
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 3 unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Verbraucher.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung bei Vertragsschlüssen über Fernkommunikationsmittel:
Die Vertragssprache ist deutsch. Der vollständige Vertragstext wird von uns unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Vor Absenden der Anfrage über das Online - System können die Anfragedaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Anfrage bei uns werden die angegebenen Daten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Systems erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung:
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite www.siegmetall.de.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten:
Die in den jeweiligen unverbindlichen Angeboten angeführten Preise, Liefer- und Montagekosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Lediglich etwaig anfallende Versandkosten werden separat berechnet. Die etwaig anfallenden Versand- und Montagekosten können erst ermittelt werden, sobald sich der Kunde registriert und im Zuge dessen seine Lieferadresse spezifiziert hat. Die Versand- und Montagekosten werden bei Versendung unseres Angebotes gesondert ausgewiesen und sind von dem Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
Die den Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz www.siegmetall.de oder in der jeweiligen
Artikelbeschreibung ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen:
Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz www.siegmetall.de oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder nicht versichert erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart,
erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt bis zur Verwendungsstelle. Dabei ist es notwendig, dass es eine Zufahrts-, Wende- und Ablademöglichkeit für einen LKW gibt und die Verwendungsstelle mit den Paketen zugänglich ist. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. Bei
Insellieferungen kann grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante geliefert werden. Über Lieferverzögerungen informiert die SIEGMETALL GmbH umgehend. Die SIEGMETALL GmbH liefert innerhalb 3-6 Wochen. Bei Insellieferungen kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht:
Die Mängelhaftung für unsere Waren richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Verbraucher. Als Verbraucher werden unsere Kunden höflich gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Bitte nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Die SIEGEMTALL GmbH schließt nahezu ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Daher besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
Für die Bestellung von vorgefertigten Waren sowie reinen Dienstleistungen gilt folgendes: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
SIEGMETALL GmbH
Kalteiche-Ring 24-26
35708 Haiger
Telefon: +49 (0) 2773/7107-0
Telefax: +49 (0) 2773/7107-400
E-Mail: info@siegmetall.de
Widerrufsfolgen
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)
– An : SIEGMETALL GmbH, Kalteiche-Ring 24-26, 35708 Haiger
Telefax: +49 (0) 2773/7107-400, E-Mail: info@siegmetall.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
9. Datenschutz:
Die SIEGMETALL GmbH behandelt die persönlichen Daten des Kunden und der Nutzer von www.siegmetall.de vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt. Die Einzelheiten unseres Datenschutzes finden Sie auf unserer Homepage www.siegmetall.de unter der entsprechenden Schaltfläche „Datenschutz“.
Die SIEGMETALL GmbH weist insbesondere darauf hin, dass persönliche Daten der Kunden elektronisch verarbeitet werden. Die Daten werden allein zur Durchführung des Vertrages verwendet, soweit nicht Anderweitiges vereinbart ist. Wir speichern den Vertragstext unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und senden den Kunden die Anfragedaten per E-Mail zu. Die AGB kann der Kunde jederzeit auf unserer Internetseite www.siegmetall.de einsehen.
Bei Kündigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Kunden mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn, ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder gesondert vereinbart. Der Kunde kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung unter nachfolgender Adresse widersprechen:
SIEGMETALL GmbH
Kalteiche-Ring 24-26
35708 Haiger
Telefon: +49 (0) 2773/7107-0
Telefax: +49 (0) 2773/7107-400
E-Mail: info@siegmetall.de
10. Beschwerden/ Streitschlichtung:
Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, unsere Kunden auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Dieselautet: info@siegmetall.de
Hinweis auf das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nach § 36 Abs. 1 VSBG:
Die SIEGMETALL GmbH ist grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand 08/2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unternehmer
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der SIEGMETALL GmbH (im Folgenden: „SIEGMETALL“) mit deren Kunden (im Folgenden: „Kunde“). Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob SIEGMETALL die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren mit demselben Kunden, ohne dass SIEGMETALL in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
3. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von SIEGMETALL gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Liefer- und Geschäftsbeziehung und damit nicht Bestandteil eines Vertrages mit SIEGMETALL.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung durch SIEGMETALL maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vor und/oder nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber SIEGMETALL abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform (Datenübertragung per Email oder Telefax ist ausreichend). Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen.
6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von SIEGMETALL sind – insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss sowie im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn SIEGMETALL dem Kunden Broschüren, technische Dokumentationen (zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen SIEGMETALL sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Vorstehende Unterlagen dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SIEGMETALL zugänglich gemacht werden und sind im Falle des Nichtzustandekommens eines Vertrages unverzüglich an SIEGMETALL zurückzugeben.
2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware an den Kunden als vereinbart (Annahme).
3. Die von SIEGMETALL hergestellten und gelieferten Waren entsprechen den sämtlichen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anwendbaren deutschen und europäischen Normen. Insbesondere gelten die deutschen DIN EN, ansonsten die jeweils einschlägigen DIN-Normen, sowie die RAL G2-G17, die auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich einzuhaltende außereuropäische Normen und Standards sind seitens des Kunden an SIEGMETALL zu übermitteln.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
1. Sämtliche Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von SIEGMETALL bei Annahme der Bestellung angegeben. Die angegebene Lieferfrist versteht sich als ungefährer Lieferzeitraum vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden und der rechtzeitigen und qualitativ einwandfreien Vormaterialbelieferung (Selbstbelieferungsvorbehalt).
2. Sofern SIEGMETALL ausdrücklich vereinbarte verbindliche Lieferfristen in Fällen höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die SIEGMETALL nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, verschieben sich die Lieferfristen - auch während eines Verzuges - um die Dauer des Einflusses derartiger Ereignisse. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Epidemien, Unruhen, Erdbeben, Überflutungen oder andere Naturkatastrophen, nationale und betriebliche Streiks sowie Maßnahmen ziviler und militärischer Behörden. Gleiches gilt im Übrigen in Fällen eines objektiven Mangels an Rohund/oder Betriebsstoffen.
3. SIEGMETALL wird den Kunden über Verzögerungen der Lieferfristen unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist SIEGMETALL berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.
4. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind außerhalb von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf 5 % des Rechnungswerts der geschuldeten Produkte, mit deren Lieferung sich SIEGMETALL in Verzug befindet, beschränkt. Die Rechte des Kunden gemäß § 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und SIEGMETALL´s gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (Ex Works-Incoterms 2010). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist SIEGMETALL berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung beziehungsweise Transporthilfsmittel) selbst zu bestimmen. Auch ist SIEGMETALL in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Mitteilung der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung an den Kunden.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, wird eine zur Abholung bereitgestellte Ware nicht unverzüglich abgeholt, unterlässt der Kunde eine sonstige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist SIEGMETALL berechtigt, die Ware einzulagern sowie Ersatz des entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zum Beispiel Lagerkosten) zu verlangen. SIEGMETALL kann unter Verrechnung mit weitergehenden Ansprüchen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1 % des Rechnungswerts pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist beziehungsweise – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung sowie Korrosionsschutz. Sollten sich die aktuellen Preise von SIEGMETALL bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, ist SIEGMETALL berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise von dem Kunden zu verlangen. Übt SIEGMETALL dieses Recht zur Preiserhöhung aus, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Erklärung der Preiserhöhung berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht findet auf Rahmenlieferungsverträge keine Anwendung.
2. Bei der Vereinbarung der Versendung (§ 4 Absatz 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transportverpackungen und alle sonstigen Transporthilfsmittel werden von SIEGMETALL nicht zurückgenommen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie werden Eigentum des Kunden und in angemessenem Umfang dem Kunden gegenüber berechnet. Ausgenommen hiervon sind Paletten.
3. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte, die nach den einschlägigen Normen oder der geltenden Übung zulässig sind, insbesondere bei Rohstoffen, Blechstärken und Farbgebungen, haben keinen Einfluss auf den Lieferpreis.
4. Der Preis für Lieferungen ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung und Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang an. SIEGMETALL ist stets berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. SIEGMETALL behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6. Kommt es zu einer von dem Kunden zu vertretenden Verzögerung der Lieferung und lagert SIEGMETALL die Ware ein, gilt diese Ware 5 Werktage nach Beginn der Lagerung als geliefert im Sinne des § 5 Ziff. 4 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und kann vollständig abgerechnet werden.
7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben diese Gegenrechte des Käufers unberührt.
8. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist SIEGMETALL nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung), kann SIEGMETALL den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. SIEGMETALL behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat SIEGMETALL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die SIEGMETALL gehörenden Waren erfolgen. Der Kunde wird die dem Eigentumsvorbehalt von SIEGMETALL unterfallende Ware auf eigene Kosten verwahren und gegen Abhandenkommen sowie Beschädigungen versichern. Sind Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten durchzuführen, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Zudem kann SIEGMETALL die dem Eigentumsvorbehalt unterfallende Ware auch ohne vorab erklärten Rücktritt vom Vertrag herausverlangen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, ist SIEGMETALL berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. SIEGMETALL ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgange weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei SIEGMETALL als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwirbt SIEGMETALL Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt beziehungsweise in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von SIEGMETALL gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an SIEGMETALL ab. SIEGMETALL nimmt die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben SIEGMETALL ermächtigt. SIEGMETALL verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen SIEGMETALL gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann SIEGMETALL verlangen, dass der Kunde SIEGMETALL die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von SIEGMETALL um mehr als 10 Prozent, wird SIEGMETALL auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von SIEGMETALL freigeben.
§ 7 Gewährleistungsansprüche des Kunden
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Grundlage der Mängelhaftung von SIEGMETALL ist ausschließlich die über die Beschaffenheit der Ware getroffene vertragliche Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen und technischen Unterlagen sowie Spezifikationen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob diese Dokumente vom Kunden, von einem Dritten oder von SIEGMETALL stammen. Maßgeblich ist lediglich deren einvernehmliche Einbeziehung in den Vertrag.
3. Die Gewährleistung für einen konkreten Verwendungszweck wird nur übernommen, wenn dieser Verwendungszweck ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Im Übrigen obliegt es dem Kunden selbst, die Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Erfolgt die Herstellung durch SIEGMETALL auf Grundlage von Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern oder vergleichbarer Dokumente eines Kunden, wird der vom Kunden vorgesehene Verwendungszweck ebenfalls nicht Vertragsbestandteil. Auch eine etwaige Beratung oder Unterstützung des Kunden bezüglich der konkret vom Kunden beabsichtigten Verwendung, auch durch Übergabe von Verlegungsplänen, kann nur dann zu einer Verantwortung von SIEGMETALL führen, wenn diese Leistung separat vereinbart und vergütet wurde. In allen sonstigen Fällen verbleibt die Prüfung der Anwendungsgeeignetheit in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
4. Die Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter und/oder Werksprüfungen stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Öffentliche Äußerungen durch SIEGMETALL, SIEGMETALL‘ S Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten und deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere durch Werbeunterlagen über die Beschaffenheit der Ware, stellen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware im Sinne dieser Vorschrift nur dann dar, wenn Sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien als solche festgelegt wurden. Abweichende Farbtöne bei Verwendung von Vormaterial verschiedener Hersteller oder bei Verwendung verschiedener Chargen eines Herstellers oder bei Verwendung verschiedener Materialdicken desselben Herstellers stellen keinen Mangel im Sinne dieser Vorschrift dar. Auch bei kleineren Nennschichtdicken als 25 μm stellt eine fehlende Farbtongleichheit, auch bei Verwendung nur eines Coils, auf Grund technischer Gründe keinen Mangel im Sinne dieser Vorschrift dar.
5. Änderungen der Form und/oder der Konstruktion der Ware, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Produktsicherheit, erforderlich und/oder zweckmäßig sind, bleiben SIEGMETALL auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern die Ware dadurch nicht erheblichen und dem Kunden nicht zumutbaren Veränderungen unterliegt. Derartige Änderungen werden ohne weitere Erklärung der Vertragsparteien Bestandteil der vereinbaren Beschaffenheit der Ware.
6. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, ist SIEGMETALL hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
7. Ist die gelieferte Sache im Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft, kann SIEGMETALL zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgen soll. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sollte der Mangel auf ein von einem Vorlieferanten geliefertes Produkt zurückzuführen sein, kann SIEGMETALL die geltend gemachten Gewährleistungsansprüche nach eigener Wahl durch Abtretung der eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten erfüllen. Weitergehende Gewährleistungsrechte bestehen in diesem Fall gegen SIEGMETALL nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen den Vorlieferanten erfolglos geblieben ist.
8. SIEGMETALL ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, ein im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
9. Der Kunde hat SIEGMETALL die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, den Zugang zur beanstandeten Ware zu Prüfungszwecken und für Nachbesserungsarbeiten zu ermöglichen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau.
10. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt SIEGMETALL, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann SIEGMETALL die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
11. Soweit dem Kunden nach dem Gesetz in dringenden Fällen, zum Beispiel bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von SIEGMETALL Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, zusteht, ist SIEGMETALL von einer derartigen Selbstvornahme unverzüglich, nach Möglichkeit im Voraus, zu benachrichtigen. Das Selbstvornamerecht besteht nicht, wenn SIEGMETALL berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
12. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist und der Kunde somit nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, steht dem Kunden bei einem bloß unerheblichen Mangel kein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
13. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 8 Sonstige Haftung
1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SIEGMETALL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungs- oder sonstige Haftungsansprüche für die Kompatibilität der von SIEGMETALL gelieferten Waren mit anderen Produkten oder für einen bestimmten Verwendungszweck sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Kunde für die Einhaltung sämtlicher im Zusammenhang mit der Weiterverwendung der Ware (z.B. Einbau, Verkauf) einzuhaltender gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen eigenständig verantwortlich.
2. Auf Schadensersatz haftet SIEGMETALL – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SIEGMETALL nur a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von SIEGMETALL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SIEGMETALL ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn SIEGMETALL die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 9 Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung Diese Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche ausgebesserte Teile oder ersatzweise gelieferten Waren. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) sowie bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB).
2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstandsund Schiedsvereinbarung
1. Erfüllungsort für Lieferungen von SIEGMETALL ist bei Lieferung ab Werk Haiger. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden an SIEGMETALL ist der Geschäftssitz (Verwaltungssitz) von SIEGMETALL.
2. Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen SIEGMETALL und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und/oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einschließlich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Durchführbarkeit und Nichtdurchführbarkeit, Verletzung oder Auflösung, ist Siegen, Deutschland. SIEGMETALL ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Stand: 08/2018